Generalversammlung
aus unseren Statuten:
(7) Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit von einem Viertel der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Ist die Generalversammlung zur festgesetzten Stunde nicht beschlussfähig, so findet die Generalversammlung eine halbe Stunde später mit derselben Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.
Die Einladung zur GV erfolgt separat.